Verständnisfrage (Forum)

Theo West, Wednesday, 29.05.2019, 14:07 (vor 1788 Tagen)

Nur mal eine Frage zum Verständnis: Der Satzungspunkt für die Einladung zur Mitgliederversammlung lautet:

10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der Versand einer Einladung an die zuletzt
dem Verein vom Vereinsmitglied mitgeteilte Adresse (auch Telefax-Nummer oder eMail-Adresse) des Mitglieds per Brief, Telefax oder e-Mail ausreichend ist.
Für die Rechtzeitigkeit der Einberufung ist die Aufgabe zur Post (Datum des
Poststempels) beziehungsweise das Absendedatum bei Versand per Telefax oder eMail entscheidend.
Der Tag der Aufgabe zur Post beziehungsweise der Versendung per Telefax oder eMail und der Tag der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.


Heißt das jetzt, dass es ausreichend ist, die Einladung in die Vereinszeitung zu drucken oder muss die Vereinszeitung mit der abgedruckten Einladung zur Mitgliederversammlung an das Vereinsmitglied verschickt werden?

Frage deswegen, weil ja anscheinend der Vorname und Nachname auf dem Adressaufkleber der Vereinszeitung nicht zusammen passen. Könnte da jemand behaupten, er habe die Einladung nicht erhalten und könnte somit die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung beanstanden?

Okay ist Dipferlscheißerei, aber bei uns ist ja so ziemlich alles möglich.


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