NLZ gehört wem? (Forum)

Schindluderrei @, Monday, 27.05.2019, 16:53 (vor 1768 Tagen) @ Kenny2

Wer sagt, dass das NLZ dem eV nicht (mit)gehört? Im Impressum der Junglöwen-Webseite steht erstmal nur der eV (https://www.tsv1860muenchen.org/jungloewen/index.php/impressum.html)
Fakt ist, es gehört beiden Gesellschaften, somit ist eine Mittelverwendung aus der Fußballabteilung sicher keine Veruntreuung, sondern mit dem Vereinzweck der Ausbildung junger Sportler sicher vereinbar.

Nichtsdestotrotz darfst Du die Fragen dazu gerne auf der MV stellen, dass ist zumindest eine sehr gute Frage, die den Anwesenden die Struktur des NLZ nochmal aufzeigt. Nur die Sache mit der Untreue finde ich etwas daneben...


Was heisst es gehört beiden? Ich war der Meinung des NLZ ist in der KGaA angesiedelt. Wie kann es denn beiden gehören? Was soll das für eine Rechtsform sein? Es gibt den Verein und es gibt die KGaA, entweder etwas gehört dem einen oder dem anderen, ansonsten brächte ich dafür ja nen extra Vertrag der das regelt.

Selbst wenn es beiden gehören würde wie du sagst, wieso übernehmen wir dann bestimmte Kosten voll? Der Vorwurf mag sich für dich daneben anhören, ich habe hier, ausser deinem Kommentar und dass man hier nicht die Arbeit des Bloggers machen soll, keine Arguemte dagegen gelesen und die beiden sind ja nicht wirklich stichhaltig. Nochmal: ich will hier warnen derartiges zu tun, weil so lari fari wie hier alle tun ist das sicher nicht.
Auch die, im Rahmen der Insolvenz gestundeten Forderungen kommen doch aus dem Bereich oder irre ich da? Wieso haben wir dann überhaupt Forderungen wenn es egal ist, ob wir dafür was zahlen oder nicht? Für mich gibt das alles null Sinn.


Ich verweise hier auf den Eintrag vom Harie, da es hier am besten beschrieben ist.
"Das NLZ wird ja sowohl als auch durch e.V und KGaA betrieben.

Für die Mannschaften U14 bis U17 die zum e.V. gehören wird die jeweilige Kostenaufteilung durch den Servicvertrag geregelt.
Und hier trägt die KGaA bisher U17 100%, U16 75%, U15 und U14 50 % der Kosten(die berühmten 540.000 Euro).

Wenn nun Änderungen an dieser Finanzierung erfolgen, dann kann das nach der Weigerung HIs zum Vorschlag des e.V. nur im Rahmen einer Änderung oder gar kompletten Neuverhandlung des Servicevertrages erfolgen. Insbesondere nachdem die KGaA schon seit 2015 nichts mehr zahlt(die berühmten Stundungen durch den e.V.).

Und da würde dann der Wegfall des Finanzierungsanteils der KGaA sicher nicht spurenlos bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der e.V. die vollen Kosten des NLZ bis zur U17 übernimmt ohne irgendeine Änderung am Status Quo(z.B. Verzicht auf alle Ausbildungsentschädigungen, Ablösen, Mieten) vorzunehmen. Allein schon deshalb weil auch das Finanzamt absegnen muss, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden und verdeckte Einlagen auszuschliessen."

aha, ist mir zwar trotzdem rätselhaft wie sowas beiden "gehören" kann, was zusammen zu betreiben ist dann wieder was anderes.
So gesehen, macht das mit dem Servicevertrag dann Sinn.
Aber! Die KgaA müssten einem geänderten Servicevertrag zustimmmen, davon war aber keine Rede, sondern nur, dass wir dort Kosten übernehmen.
Daher wäre die Frage wird der Vertrag geändert oder zahlen wir einfach mal so? Wenn der Vertrag geändert wird, kann dies der GF der KgaA entscheiden oder muss da Hasi zustimmmen? Wenn wir zahlen bevor da was geändert wird, haben wir genau die Problematik die ich beschrieben habe.

Insgesamt muss man doch sagen, wenn jemand wie ich, der sich damit dann doch etwas beschäftigt, da nicht durchblickt und du auch rumlavieren musst, mit "gehören" "betreiben" usw. ist das doch eine Riesenmüll wie das geregelt ist und genau der Grund wieso hier keiner mehr durchblickt.
Aber danke für die Klarstellungen, macht es jetzt war etwas transparenter aber für mich immer noch nicht unproblematischer.
Zur Frage der Gemeinnützigkeit gehen ich davon aus, dass es hier eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes gibt, dass wir das genau so machen dürfen?!


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