Rechtlich unmöglich, ihr "Fremden" (Forum)
dann müsstet ihr staatsangehörigkeitsmäßig einen Rückwärts-Hitler hinlegen.
§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:
1.
Republik: die Republik Österreich;
2.
Staatsbürgerschaft: die Staatsbürgerschaft der Republik Österreich (österreichische Staatsbürgerschaft);
3.
Staatsbürger: ohne Unterschied des Geschlechtes eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt;
4.
Fremder: ohne Unterschied des Geschlechtes eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.
§ 6. Die Staatsbürgerschaft wird erworben durch
1.
Abstammung (Legitimation) (§§ 7, 7a und 8); (BGBl. Nr. 202/1985, Art. I Z 2)
2.
Verleihung (Erstreckung der Verleihung) (§§ 10 bis 24);
3.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 122/2009)
4.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 122/2009)
5.
Anzeige §§ 57, 58c und 59).