Kapitalerhöhung? (Forum)
Braucht man.
Bei einer Kapitalerhöhung braucht man die Zustimmung aller Gesellschafter.
Ausnahme: Bei Insolvenzgefahr kann eine Kapitalerhöhung auch gegen den Willen eines Gesellschafters durchgeführt werden.
Braucht man.
Bei einer Kapitalerhöhung braucht man die Zustimmung aller Gesellschafter.
Ausnahme: Bei Insolvenzgefahr kann eine Kapitalerhöhung auch gegen den Willen eines Gesellschafters durchgeführt werden.
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