Schlammcatchen ohne Reisinger (Forum)
... Ich bezweifle halt, dass man damit bei HI sehr weit kommt. Es gibt für Ihn eigentlich keinen Grund über eine Kapitalerhöhung seine 60% zu verwässern, und warum sollte ein anderer investieren, solange HI 60% hat.
Ich hab letztens gelesen, dass der Komplementär einer KG eine Kapitalerhöhung machen kann und dafür KEINE Zustimmung der Kommanditisten braucht.
Wer ist fit im Handelsrecht und kann das kommentieren?