§ 15 GG (Forum)

Schindluderei @, Tuesday, 26.03.2019, 10:26 (vor 1850 Tagen) @ tomtom

zu was haben wir den denn, wenn nicht für Zustände wie sie in München und anderswo herrschen?

"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."

In Berlin versuchen sie es ja grade mit der Deutschen Wohnen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion