12 Punkte Abstand zum Abstiegsplatz ... (Forum)

Kraiburger, Wednesday, 13.03.2019, 08:45 (vor 1842 Tagen)

Für Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga, der Herren-Regionalliga, der Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga sowie gegebenenfalls weiterer Spielklassen, bei denen diese Bestimmung von den Regional- und Landesverbänden statt der vorstehenden Nrn. 1. bis 5. eingeführt wurde, gilt:Beantragt ein Verein dieser Spielklassen selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich oder wird auf Antrag eines Gläubigers gegen einen solchen Verein im Zeitraum vom 1.7. eines Jahres bis einschließlich des letzten Spieltags einer Spielzeit rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so werden der klassenhöchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags des Vereins auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst mit Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts, neun Gewinn-punkte im Herrenspielbetrieb bzw. sechs Gewinnpunkte im Frauenspielbe-trieb mit sofortiger Wirkung aberkannt. Spielt der Verein in der 3. Liga oder Regionalliga und der Frauen- Bundesliga und/oder 2. Frauen-Bundesliga, so wird der Abzug von Gewinnpunkten nur in der 3. Liga bzw. Regionalliga vorgenommen, an derenfalls nur in der Frauen-Bundesliga bzw. 2. Frauen-Bundesliga

§6.6 DFB-Spielordnung.
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/189209-07_Spielordnung.pdf


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