Martin Kind/Hannover 96 scheitert mit Antrag auf Übernahme (Forum)
https://dfl.de/de/home/dfl-praesidium-lehnt-antrag-auf-bewilligung-einer-ausnahme-von-der-50-plus-1-regel-fuer-hannover-96-und-martin-kind-ab.html
Unabhängig von der konkreten Entscheidung über den Antrag von Hannover 96 und Herrn Martin Kind hat das DFL-Präsidium beim Bundeskartellamt ein „Verfahren nach Paragraph 32 c GWB“ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beantragt. Mit diesem Schritt sollen mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel geprüft werden.