mich gehts ja nix an,... (Forum)

ex-mitglied, Thursday, 22.03.2018, 14:17 (vor 2238 Tagen) @ Franken Ost

Wenn er bereits ein Vereinsausschlussverfahren für die Herrschaften eingeleitet hat, dann kann er das machen.

Solange das nicht der Fall ist, beschädigt er Autorität und Ansehen des Amtes, weil er Vereinsmitgliedern gegenüber voreingenommen ist.

Und das fällt ihm dann Schnell und Kernig (sorry für das Wortspiel ;-)) auf die Füße.:-D


Ich möcht nicht falschverstanden werden: Wer hat auf Dauer schon Lust auf Ehrenamt bei solchen Krachern als Mit-Mitgliedern.
Vielleicht hat er ja schon innerlich gekündigt. Dann kanns ihm wuaschd sein und ich würds sehr gut verstehen. Lebensgwalidäd und so...


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