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Herbert, Friday, 09.02.2018, 13:27 (vor 2240 Tagen) @ laimerloewe (c)

ich musste mich mit erbschaftsrecht beschäftigen. und da ist es ein wahnsinn, was das für einen unterschied macht, ob man verheiratet ist oder nicht. freibetrag 20.000 gegen 400.000 euro...

Und dann noch die gemeinsam bewohnte Immobilie zusätzlich steuerfrei. Interessant ist dabei vor allem, dass man, wenn man lange genug zusammen lebt, zwar diverse Pflichten hat (da nimmt der Staat ganz gerne mal Regress für Zahlungen), aber die Rechte (z.B. Erbschaft - siehe oben) eben nicht bestehen. Zahlen darf man für den langjährigen "Lebensabschnittsgefährten", aber einen steuerlichen Vorteil hat man natürlich nicht.


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