Wo ist eigentlich der Harie abgeblieben.... ? (Forum)

harie, Sunday, 04.02.2018, 00:44 (vor 2245 Tagen) @ BlueMagic

Der hat auch mal was anderes zu tun als sich um diesen KGaA-AR-Kindergarten zu kümmern:-D

Also Änderungen an den Satzungen der GmbH und KGaA benötigen eine 3/4 Mehrheit der jeweiligen Gesellschafterversammlung. Und zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung des e.V.(Satzung 1860 e.V. §11.3.6)

Deshalb wird es eher keine Änderungen der Satzungen in den Tochtergesellschaften geben, sondern allenfalls den Weg über eine Änderung an der Geschäftsordnung in der GmbH, um dem AR der KGaA die erforderlichen Kompetenzen gegenüber dem/-n Geschäftsführer/-n einzuräumen.
Gewissermaßen über die mitgliederfreie Hintertür.


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