Satzungsänderung? (Forum)

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 15:29 (vor 2266 Tagen) @ Schindluder

75% von was?

Gar nix brauchen sie in der KGaA, wenn sie sich einig sind.


der Stimmrechte, ich kenn das so, dass im Normalfall 75% nötig sind um die Satzung/Gesellschaftsvetrag zu ändern. Dass es sich um die KGaA handelt weiss ich auch.

und Einigkeit in dem Punkt ist unmöglich, siehe auch Beschluss der MV zur Durchsetzung von 50+1

Das wäre ja schön, wenn es so wäre, aber von welchem Beschluss der MV sprichst du?
Ich kann mich nur an das Einholen eines Stimmungsbildes erinnern. Und selbst wenn, welchen Einfluß sollte dieser auf die Entscheidung der e.V. Vertreter haben die KGaA Satzung zu ändern? Diese 50:1 Einschränkung wird doch eh gemacht, dass die Änderung anscheinend DFL/BFV kompatibel sei.


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