Sieht nach langer Durststrecke für Ismaik aus (Forum)
"Im Sommer 2017 haben wir eine Beschwerde von Herrn Ismaik gegen die 50+1-Regel erhalten. Derzeit führen wir in diesem Zusammenhang kein Verfahren." Das Bundeskartellamt entscheide nach Ermessen, erklärte er, ob es einen Sachverhalt überhaupt aufgreife oder nicht. Eine Beschwerde habe diesbezüglich keinerlei unmittelbare rechtliche Folgen.