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Schindluder, Thursday, 23.11.2017, 12:18 (vor 2318 Tagen) @ Commander

Ich hab jetzt keine Lust, mich in die Juristerei zu vertiefen, aber mit Verlaub: Ganz prinzipiell muss bei jedem Vertrag die Möglichkeit einer Kündigung bzw. Vertragsaufhebung bestehen.

Wenn heute ein Vertrag geschlossen werden soll, bei dem auch noch die 3. und 4. Generation daran gebunden ist und ich nicht weiß, ob diese Nachkommen (egal ob in der Familie, in einem Unternehmen oder einem Staat) bereit sind, diesen Vertrag zu erfüllen bzw. zu akzeptieren, dann kann man keine Verträge mehr schließen.

Du hast selbstverständlich völlig recht. Einen Vertrag kannst du immer kündigen.
Man sollte eben nicht alles durcheinanderwerfen.
1. Schritt die kündigung.
2. die Folgen der Kündigung

1 muss durchgeführt werden unabhängig von den Folgen. Das höchste Gremium hat dies so beschlossen in Kenntnis des Vertrages und damit evtl nachteilige Folgen in Kauf genommen. Die Bestätigung des VR kann m.E. auch nicht dahingehend verstanden werden, dass der VR sie verweigern kann wenn er einfach keinen Bock drauf hat oder meint es können sich nachteilig auswirken. Die Bestätigung durch den VR ist hier viemehr so zu verstehen, dass dies ein gemeinsamer Beschluss sein soll und damit mehr Gewicht bekommmt. Alles andere macht in diesem Zusammanhang keinen Sinn, da die MV ansonsten eine juristische Prüfung vorab angeordnen hätte können.
Da Präsident und VR sich wohl nicht an die Weisung halten, wäre dies ein Grund sie bei der nächsten MV nicht zu entlasten und schon gar nicht wieder zu wählen. Wobei das bei uns ja Tradition hat die Mitglieder zu ignorieren.
Zur Haftungsfrage ist zu sagen, dass Präsidium und VR hier raus sind, da sie nur einer Weisung der MV folgen und dies auch müssen.
Der Präsident hat bereits während der Versammlung geäußert, dass der diesen Beschlus nicht gut findet, die MV hat ihn trotzdem erteilt. Daher ist das völlig eindeutig.


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