Neues aus der SZ von morgen (Link zum Online-Artikel) (Forum)

Commander, Wednesday, 22.11.2017, 19:45 (vor 2337 Tagen) @ my ! mind

also Ich habe da nichts gelesen was gegen eine kündigung spricht . . .


Andersrum wird ein Schuh daraus. Du müsstest ja einen Kündigungsgrund haben. Das heisst du müsstest etwas lessen was für eine Kündigung spricht. Und das ist laut Prüfbericht scheinbar nicht der Fall. Das heisst nicht, dass du nicht trotzdem eine Kündigung aussprechen kannst. Das heisst nur, dass du anschließend vor Gericht wahrscheinlich verlieren wirst.

Die Frage nach den Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag die die Kündigung rechtfertigen hat übrigens zur HV hier schon mal jemand gestellt

All den Mist, den der Mensch angestellt hat, hier aufzuzählen, wäre doch unnötig: Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung u.s.w.

Und wenn es für eine fristlose KÜndigung nicht reicht, weil er keine explizite Vertragsverletzung begangen hat, so muss doch der Vertrag ordentlich gekündigt werden können.

Das muss doch immer möglich sein - bei einem Verein, wenn ein anderer Vorstand da ist, genauso wie bei einem Staatsvertrag, wenn eine andere Regierung gewählt worden ist.

Die Kooperation hat sich als unfruchtbar erwiesen und wird deshalb von einer Vertragspartei gekündigt. Fertig!


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