Fanszene / Kooperationsvertrag (Forum)

Lüngerl, Monday, 24.07.2017, 10:38 (vor 2440 Tagen) @ Fred

Das ist korrekt beschrieben. Der Verfasser irrt lediglich bei seiner Vermutung, wer dieses Prinzip am Beispiel Dortmund auf der Versammlung erklärt hat. Das war nicht Fauser, sondern Roman Beer.

Ich kopier mal, das Einverständnis des Verfassers Bernhard Leitner voraussetzend, einen guten Text dazu ein:

Ich muß mal wieder Sachen klarstellen, die von einigen anscheinend nicht verstanden werden. Den Kooperationsvertrag aufzulösen bedeutet nicht Hasan Ismaik auszuzahlen, sondern die Geschäftsführungs GmbH vor dem Zugriff durch HI, falls die 50+1 Regel fallen sollte, zu schützen. In der Satzung der GmbH und Co. KGaA ist festgelegt, daß der Geschäftsführer der KGaA durch die Geschäftsführungs GmbH (gehört zu 100% dem Verein) gestellt wird. Das bedeutet die Geschäfte werden, egal wie hoch die Anteile eines Investors sind, nur durch den Geschäftsführer, der vom der GmbH gestellt wird, gesteuert. Herr Fauser hat das auf der MV gestern am Beispiel Dortmund die im Prinzip genauso aufgestellt sind wie wir mit dem Unterschied, daß bei denen 95% der Aktien nicht mehr im Besitz des Vereins sind sondern im Gegensatz zu uns an der Börse gehandelt werden, daß aber trotzdem, durch die Geschäftsführungs GmbH, die volle Kontrolle über das operative Geschäft beim Verein liegt. Sollte 50+1 Fallen hätte Hasan Ismaik durch bestimmte Klauseln im Kooperationsvertrag, der faktisch nichts mit seinen Krediten für die KGaA oder Anteilen an der KGaA zu tun hat, Zugriff auf die Geschäftsführungs GmbH, deren Anteilsmehrheit ihn dann 12501,-- Euro kosten würden. Dieser Kooperationsvertrag soll nun aufgelöst werden. Der Vertragsbruch den Hasan Ismaik zweifellos durch Verweigerung der Lizenzsicherung zur 3. Liga begangen hat ist ein Grund diesen Vertrag zu Kündigen. Anscheinend sehen das wohl auch die Mehrzahl der bei der MV anwesenden Mitglieder ebenfalls so. Die Auflösung dieses Vertrages bedeutet also nichts weiter, als daß die Zusammenarbeit mit dem Mehrheitsgesellschafter aufgekündigt wird, damit er im Fall der Fälle keinen Zugriff auf die Geschäftsführungs GmbH, an der bei der KGaA eben alles hängt was mit dem operativen Geschäft zu tun hat, bekäme.


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