...das ist dann wohl eindeutig zu spät... (Forum)

Beobachtungsstelle, Thursday, 19.01.2017, 23:12 (vor 2625 Tagen) @ hjs antragschreiber

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.


http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178


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