...das ist dann wohl eindeutig zu spät... (Forum)
Antrag "Herr im eigenen Haus"
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.
http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178