Wenn ich Mitglied wäre... (Forum)
Antrag "Herr im eigenen Haus"
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.
"Wenn ich" reicht halt leider nicht aus um abzustimmen, oder sich für Wortbeiträge und Anträge zu melden. Darum wird wohl bei einer Abstimmung auf der nächsten MV ein Ergebnis von mindestens 70% für den Verkauf an den guten Onkel Hasan das traurige Ergebnis sein.