So, ab jetzt hab ich studiert und bin Professor! (Forum)
So eine Lappalie dürfte die Abgeordnetenpension aber nicht gefährden!?
Keine Sorge, das tut sie nicht.
Das ganze ist nicht strafrechtlich relevant, da sie ja nicht als Anwältin tätig war. Das ist halt geschwindelt. Mehr nicht. Sie darf auch ihr Mandat behalten. Sie bekommt dann wenn sie nächstes Jahr nicht wieder gewählt wird wovon auszugehen sein wird, für jedes Jahr im Bundestag 1 Monat weiter ihre Bezüge und eine Pension von 2,5%. Also eine Jahresappanage als Übergangsgeld und 30% der jährlichen Diäten als Pension.
Für alle Neider:
Abgeordentendiät: 9082€
Übergangsgeld: € 9082 x 12 = € 108.984
Jährliche Pension: € 108.984 x 30% = € 32.695
Bei einer Lebenserwartung von weiteren 30 Jahren für eine 54 jährige Frau kommen da rund 1,1 Mio zusammen.