Wie sieht das die DFL? (Forum)

Herbert, Monday, 28.09.2015, 16:14 (vor 3125 Tagen) @ Fragezeichen

§ 4 Lizenzierungsordnung
Für die Erfüllung der rechtlichen Kriterien ist es erforderlich, dass der Bewerber
...
Nr. 4. in seiner Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Lizenznehmern/Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des Spielbetriebs stehen und/oder an ihnen bedeutend beteiligt sind, nicht Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des Lizenznehmers sein dürfen, wobei Konzerne und die ihnen angehörigen Unternehmen als ein Unternehmen gelten.

Das Thema in dieser "Nr. 4." ist "... die zu mehreren Lizenznehmern/Muttervereinen ..." mit der Betonung auf "mehreren", also darf kein Verantwortlicher bei zwei Lizenznehmern und/oder Muttervereinen "verbunden" sein. Jeweils nur bei einem Verein incl. Lizenznehmer ist kein Problem, also darf z.B. der Hauptsponsor auch gleichzeitig Präsident und Geschäftsführer der Spielbetriebs GmbH sein.


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