Anmerkugnen zu Punkt 3. (Forum)

Herbert, Friday, 12.12.2014, 18:22 (vor 3395 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
3. Sie selber lassen sich unter Verkennung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von dem
Argument »basisdemokratisch mit überwiegender Mehrheit gewählt« überzeugen. Das wäre richtig,
wenn es ausschließlich um das Ergebnis der ausgezählten Stimmen geht. Das aber reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob das in der Satzung hierfür zuständige Vereinsorgan gehandelt
hat. Das ist eine ordentliche Delegiertenversammlung.

Siehe Anmerkungen zu Punkt 2. bzw. eingetragene Satzung im Vereinsregister. Dort gibt es eine Mitgliederversammlung und zusätzlich hat ja die letzte Delegiertenversammlung zumindest zwei der drei Präsidiumsmitglieder, die vom "Aufsichtsrat" bestellt wurden, auch mit "überwältigender Mehrheit" bestätigt. Daher sollte dieser Punkt erledigt sein.


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