Motörgerd, next step! (Forum)

Busfahra_, Thursday, 23.10.2014, 14:30 (vor 3445 Tagen) @ friedhofstribüne

Was ist eigentlich der im Auszug des Strafbefehls erwähnte 30.Monat.
Gibt es etwa gar einen eigenen Trottelmonat? :-D

Da stellt sich doch unweigerlich die Frage, ob ein Strafbefehl gültig ist, wenn irgendein Tro....pf einen Tatbestand aufführt, den es so gar nicht geben kann.

Vielleicht mal beim Hrn. Veauthier nachfragen;-)


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