Der Biwakierer schreibt von 50 Riesen und verwechselt (Forum)

Justizkasse, Friday, 25.07.2014, 14:47 (vor 3553 Tagen) @ Busfahra_

vermutlich Streitwert und Gerichtskosten.

http://www.dieblaue24.com/2014/07/25/die-witz-klage-kostet-kirmaier-37-500-euro/

"Die Kosten des Verfahrens trägt zu circa 3/4 Kläger Helmut Kirmaier". Wie hoch ist das am Landgericht? Selbst wenn sein seltsamer Anwalt kein Honorar nimmt, dürfte der Rest doch nicht unerheblich sein? Wer kommt im Hintergrund für dieses exklusive Hobby auf? Von einer möglichen Revision gar nicht zu reden.


Hängt von den Verfahrenskosten ab. Wurden die nicht mal auf 50.000 Euro festgelegt? Oder war das beim ersten Verfahren vorm Verwaltungsgericht?

Hier gibt's einen schönen Rechner für Zivilverfahren:
http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/gericht/

Wären bei 50.000 Euro Streitwert ca. 1.600 Euro.
Der Anwalt ist garantiert erheblich teurer...


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